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Stellungnahme zum bisherigen Verhalten von Rektorat und juristischer Fakultät der Universität Bielefeld in der Sache Martin Schwab

Am 21.03.22 haben wir unsere Recherche zu Martin Schwab veröffentlicht und auch an die Universität Bielefeld und die dortige juristische Fakultät versandt.

Sowohl Rektorat als auch Dekanat der Fakultät für Rechtswissenschaft geben an, Schwabs Positionen zu der Covid-19-Pandemie nicht zu teilen. Außerdem werde das Rektorat „die vorliegenden Informationen sorgfältig auswerten und in Hinblick auf die Grenzen der Meinungsfreiheit und beamtenrechtlichen Pflichten bewerten“. Inhaltlich geht die bisherige Positionierung von Rektorat und Fakultät nicht darüber hinaus, zu den Corona-Schutzmaßnahmen eine andere Position zu haben. Und genau mit dieser inhaltlichen Zurückhaltung billigen Rektorat und Fakultät Schwabs Positionen unkommentiert als akzeptabel. Wissenschaftlich nicht haltbare Fehlinformationen und juristisch falsche Gesetzesauslegungen werden so als für die Universität Bielefeld schlicht akzeptabel abgetan. Stellungnahme zum bisherigen Verhalten von Rektorat und juristischer Fakultät der Universität Bielefeld in der Sache Martin Schwab weiterlesen

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